Leinenpflicht im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli


Um Wildtiere zu schützen, besteht während dieser Zeit im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit meine Hunde das ganze Jahr an der Leine durch den Wald zu führen auch wenn sie problemlos abrufbar sind, denn eine 100% Sicherheit gib es nicht.

Auch kleine Hunde können schaden anrichten, denn viele Vögel nisten an Walrändern, auch am Boden.

Bitte helfen sie mit unsere grossen und kleinen Wildtiere zu schützen.